EKA Immobilien

Beim Verkauf einer Immobilie kann das sogenannte Vorkaufsrecht eine entscheidende Rolle spielen. Es bedeutet, dass eine bestimmte Person oder Institution das Recht hat, in einen bereits ausgehandelten Kaufvertrag einzutreten – zu denselben Bedingungen wie der ursprüngliche Käufer. Für Eigentümer, Käufer und Interessenten ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer beim Immobilienverkauf in Augsburg ein Vorkaufsrecht geltend machen kann, wann es greift und was das für den Verkaufsprozess bedeutet.

 

Was ist das Vorkaufsrecht – und wann wird es relevant?

Das Vorkaufsrecht bei Immobilien ist gesetzlich geregelt und kann im Grundbuch eingetragen oder kraft Gesetzes bestehen. Es sichert dem Berechtigten das Recht zu, eine Immobilie bevorzugt zu erwerben, wenn sie verkauft werden soll. Das Vorkaufsrecht wird dabei erst dann relevant, wenn der Eigentümer einen Kaufvertrag mit einem Dritten geschlossen hat – und zwar zu exakt diesen verhandelten Konditionen.

Gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde

In bestimmten Fällen hat die Stadt oder Gemeinde ein gesetzliches Vorkaufsrecht, zum Beispiel wenn das Grundstück in einem Sanierungsgebiet oder einem Bebauungsplanbereich liegt. Die Kommune kann dann zugreifen, wenn städtebauliche Interessen betroffen sind. In Augsburg betrifft dies unter anderem bestimmte Entwicklungsgebiete. Die Gemeinde muss innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags über die Ausübung entscheiden.

 

Vertragliches Vorkaufsrecht im Grundbuch

Ein vertraglich vereinbartes Vorkaufsrecht kann zum Beispiel bei familiären Immobilienübertragungen eingetragen werden. Es erlaubt etwa Kindern oder Geschwistern, eine Immobilie bevorzugt zu erwerben. Dieses Recht muss notariell beurkundet und im Grundbuch gesichert sein, um wirksam zu sein. Es wird beim Verkauf automatisch vom Notar geprüft und die Berechtigten informiert.

 

Was Verkäufer beachten müssen

Wer eine Immobilie mit bestehendem Vorkaufsrecht verkaufen möchte, sollte frühzeitig klären, ob und in welcher Form dieses Recht greift. Wird es übersehen, kann der Verkaufsprozess erheblich verzögert oder sogar rückabgewickelt werden. Ein erfahrener Immobilienmakler in Augsburg kann helfen, Klarheit zu schaffen und rechtssicher zu handeln.

 

Folgen für Kaufinteressenten

Auch Käufer sollten sich bewusst sein, dass ein Dritter noch in den Kaufvertrag eintreten kann, wenn ein Vorkaufsrecht besteht. In diesem Fall muss der Erstkäufer zurücktreten. Eine offene Kommunikation zwischen allen Parteien schafft hier Sicherheit und Planbarkeit.

 

Sie möchten Ihre Immobilie in Augsburg verkaufen und wissen nicht, ob ein Vorkaufsrecht besteht? EKA Immobilien prüft für Sie alle rechtlichen Gegebenheiten und begleitet Sie kompetent durch den gesamten Verkaufsprozess. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.