EKA Immobilien

Vermietete Immobilien bieten nicht nur regelmäßige Mieteinnahmen, sondern auch attraktive steuerliche Vorteile. Wer strategisch plant, kann mit einer vermieteten Immobilie in Augsburg gezielt Steuern sparen – sowohl kurzfristig durch laufende Absetzungen als auch langfristig im Rahmen der Vermögensplanung. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und worauf Sie als Eigentümer achten sollten.
 

So nutzen Sie steuerliche Vorteile Ihrer vermieteten Immobilie optimal

Wer eine Immobilie in Augsburg vermietet, erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die grundsätzlich einkommensteuerpflichtig sind. Gleichzeitig lassen sich zahlreiche Kosten rund um die Immobilie steuerlich geltend machen. Die richtige Nutzung dieser Möglichkeiten kann die Steuerlast erheblich senken – vorausgesetzt, man kennt die relevanten Absetzposten und Fristen.
 

 

Abschreibung (AfA) – Wertverlust als steuerlicher Vorteil

Einer der wichtigsten Steuertricks ist die sogenannte Abschreibung (AfA). Dabei wird der Gebäudewert – nicht der Grundstückswert – über einen Zeitraum von in der Regel 50 Jahren (bei 2 % pro Jahr) abgeschrieben. Bei Altbauten gelten unter bestimmten Bedingungen auch höhere Abschreibungssätze. Diese Beträge können jährlich als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden.
 

Werbungskosten richtig nutzen

Zu den abzugsfähigen Werbungskosten zählen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen – etwa Finanzierungskosten, Instandhaltung, Hausverwaltung, Versicherungen oder Fahrten zur Immobilie. Auch Renovierungskosten lassen sich teilweise sofort steuerlich absetzen, sofern sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
 

Zinsaufwendungen bei Finanzierung

Wird der Kauf einer vermieteten Immobilie fremdfinanziert, können die laufenden Zinsen in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Dies reduziert die steuerliche Belastung deutlich – insbesondere in den ersten Jahren der Finanzierung.
 

Umsatzsteuer und gewerbliche Vermietung

Bei gewerblich genutzten Objekten besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Option auf Umsatzsteuerpflicht. Dies erlaubt den Vorsteuerabzug für Renovierung, Erwerb und Ausstattung – erfordert jedoch eine genaue Prüfung und steuerliche Beratung.
 

Verkauf nach Spekulationsfrist

Wer eine Immobilie mindestens zehn Jahre lang vermietet und anschließend verkauft, kann den Gewinn steuerfrei vereinnahmen. Diese sogenannte Spekulationsfrist ist ein bedeutender Vorteil gegenüber anderen Kapitalanlagen.
 
Sie möchten mit Ihrer vermieteten Immobilie in Augsburg steuerlich optimal aufgestellt sein? EKA Immobilien unterstützt Sie nicht nur beim Erwerb und der Verwaltung, sondern vermittelt auch Kontakte zu erfahrenen Steuerberatern und Finanzierungsexperten. Sprechen Sie uns gerne an – wir begleiten Sie kompetent und persönlich.