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Der Immobilienverkauf mit Nießbrauchrecht ist ein Sonderfall, der vor allem im familiären Umfeld häufig vorkommt – etwa bei einer vorweggenommenen Erbschaft. Dabei verkauft der Eigentümer eine Immobilie, behält sich aber das lebenslange Nutzungsrecht vor. Dieses Modell bietet Vorteile, stellt Käufer und Verkäufer jedoch auch vor spezielle Herausforderungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was es beim Immobilienverkauf mit Nießbrauch in Augsburg zu beachten gilt.

 

Wie das Nießbrauchrecht den Immobilienverkauf beeinflusst

Ein Nießbrauchrecht ermöglicht es dem Berechtigten, eine Immobilie weiterhin zu nutzen, obwohl das Eigentum bereits auf eine andere Person übergegangen ist. Es kann sich dabei um das Recht handeln, selbst darin zu wohnen oder Mieteinnahmen zu beziehen. Der Nießbrauch wird im Grundbuch eingetragen und ist damit rechtlich abgesichert. Diese Besonderheit hat konkrete Auswirkungen auf den Verkaufsprozess, den Marktwert und die Käufergruppe.

Was bedeutet Nießbrauch für den Verkäufer?

Verkäufer, die sich ein Nießbrauchrecht einräumen lassen, sichern sich in der Regel das Wohnrecht bis ans Lebensende. Das ist besonders sinnvoll für ältere Eigentümer, die ihre Immobilie an Kinder oder Dritte übertragen, aber weiterhin darin wohnen möchten. Gleichzeitig profitieren sie von der Liquidität aus dem Verkauf, ohne ihr Zuhause aufgeben zu müssen.

 

Wie wirkt sich Nießbrauch auf den Käufer aus?

Käufer einer Immobilie mit Nießbrauch erwerben das Eigentum, können die Immobilie jedoch nicht sofort selbst nutzen oder vermieten. Dadurch ist der Kaufpreis in der Regel deutlich reduziert. Die Wertermittlung richtet sich unter anderem nach dem Alter der nießbrauchberechtigten Person sowie dem aktuellen Marktwert der Immobilie.

 

Rechtliche und steuerliche Aspekte

Der Immobilienverkauf mit Nießbrauch in Augsburg erfordert eine genaue rechtliche Gestaltung, idealerweise über einen Notar. Auch steuerliche Aspekte – etwa bei Schenkung oder Erbschaft – sollten geprüft werden. Hier ist die Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt oder Steuerberater empfehlenswert.

 

Für wen ist dieses Modell geeignet?

Das Nießbrauchmodell eignet sich vor allem für Familien, bei denen Immobilienvermögen frühzeitig übertragen werden soll, ohne den aktuellen Bewohner zu benachteiligen. Auch für Kapitalanleger kann eine solche Immobilie interessant sein – allerdings mit langfristiger Perspektive.

 

Sie planen einen Immobilienverkauf mit Nießbrauchrecht in Augsburg oder interessieren sich als Käufer für entsprechende Objekte? EKA Immobilien unterstützt Sie bei der Wertermittlung, Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der gezielten Vermarktung. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.