Wer einen Immobilienverkauf in Augsburg plant, sollte nicht nur an Preis und Käufer denken, sondern auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Denn beim Verkauf von Häusern, Wohnungen oder Grundstücken kann unter Umständen die sogenannte Spekulationssteuer anfallen. Doch wann ist der Verkauf steuerfrei und welche Regeln gelten 2025?
Die Spekulationsfrist – zentrale Regelung beim Immobilienverkauf
Grundsätzlich gilt: Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, kann der Gewinn steuerpflichtig sein. Diese Frist wird als Spekulationsfrist bezeichnet. Liegt der Kauf länger als zehn Jahre zurück, ist der Immobilienverkauf in Augsburg in der Regel steuerfrei.
Eigennutzung als Ausnahmeregel
Eine wichtige Ausnahme gibt es bei selbst genutztem Wohneigentum. Wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben, können Sie Ihr Eigentum in Augsburg steuerfrei verkaufen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Spekulationsfrist von zehn Jahren noch nicht erreicht ist.
Vermietete Immobilien
Anders verhält es sich bei vermieteten Objekten. Hier greift die volle Spekulationsfrist. Gewinne aus dem Verkauf eines vermieteten Hauses in Augsburg oder einer Eigentumswohnung innerhalb der Zehn-Jahres-Frist müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Höhe der Steuer richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz.
Weitere steuerliche Aspekte
Neben der Spekulationsfrist gibt es noch weitere Punkte zu beachten. Dazu gehören die Absetzbarkeit von Verkaufsnebenkosten, etwa für den Immobilienmakler in Augsburg, Notar oder Grundbuchamt. Diese Kosten können den steuerpflichtigen Gewinn mindern.
Besondere Fälle bei Grundstücken
Beim Verkauf eines Grundstücks in Augsburg gelten dieselben Regelungen. Auch hier ist die Spekulationsfrist entscheidend. Allerdings spielen bei unbebauten Grundstücken häufig zusätzliche Faktoren wie Baurecht oder Erschließungskosten eine Rolle, die den steuerlichen Gewinn beeinflussen können.
Verkauf im Familienkreis
Auch beim Verkauf an Familienangehörige gelten die steuerlichen Vorschriften. Die Spekulationsfrist kann nicht umgangen werden. Allerdings sind in bestimmten Fällen Schenkungen oder Erbschaften steuerlich begünstigt – hier lohnt sich eine individuelle Beratung.
Ein Immobilienverkauf in Augsburg kann also steuerfrei sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Damit Sie alle Vorteile nutzen und keine unerwarteten Kosten tragen müssen, empfehlen wir, sich professionell beraten zu lassen. Auf unserer Webseite EKA Immobilien finden Sie weitere Informationen und erfahren, wie wir Sie bei Ihrem Verkauf unterstützen können.