Wer eine Immobilie in Bayern kauft, muss neben dem eigentlichen Kaufpreis auch mit verschiedenen Nebenkosten rechnen. Zwei der größten Posten sind dabei die Grunderwerbsteuer und die Notarkosten. Beide sind verpflichtend und gesetzlich geregelt. Um den Immobilienkauf realistisch zu planen, sollten Käufer diese Kosten unbedingt von Anfang an einbeziehen. In diesem Beitrag erklären wir, wie hoch diese Ausgaben in Bayern sind, wie sie berechnet werden und wann sie fällig werden.
Was Käufer in Augsburg und ganz Bayern wirklich wissen müssen
Die Kaufnebenkosten können je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen. In Bayern profitieren Immobilienkäufer im bundesweiten Vergleich von einer besonders niedrigen Grunderwerbsteuer – dafür fallen die Notarkosten relativ einheitlich aus. Unabhängig von der Region gilt: Ohne die Zahlung dieser Kosten ist kein rechtsgültiger Eigentumsübergang möglich.
Grunderwerbsteuer in Bayern: Nur 3,5 %
Die Grunderwerbsteuer fällt bei jedem Grundstücks- oder Immobilienkauf an und beträgt in Bayern aktuell 3,5 % des Kaufpreises. Damit liegt der Freistaat im unteren Bereich im Vergleich zu anderen Bundesländern, in denen bis zu 6,5 % fällig werden. Die Steuer ist einmalig zu zahlen und wird vom zuständigen Finanzamt nach der notariellen Beurkundung erhoben.
Beispielrechnung: Beim Kauf einer Immobilie in Augsburg für 500.000 € ergibt sich eine Grunderwerbsteuer von 17.500 €.
Wann ist die Grunderwerbsteuer zu zahlen?
Nach dem Notartermin übermittelt der Notar eine Kopie des Kaufvertrags an das Finanzamt. Dieses erstellt anschließend den Grunderwerbsteuerbescheid. Erst wenn die Steuer vollständig gezahlt ist, kann das Grundbuch auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden. Daher ist die rechtzeitige Begleichung der Steuer entscheidend für den Abschluss des Kaufprozesses.
Notarkosten: Beurkundung & Grundbucheintrag
Der Kaufvertrag für eine Immobilie muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt und liegen in der Regel bei etwa 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises. Zusätzlich kommen Gebühren für den Grundbucheintrag hinzu, sodass insgesamt mit etwa 2 % des Kaufpreises zu rechnen ist.
Beispielrechnung: Bei einem Kaufpreis von 500.000 € betragen die Notarkosten und Grundbuchgebühren rund 10.000 €.
Wer zahlt die Notarkosten?
Üblicherweise übernimmt der Käufer die Notarkosten sowie die Gebühren für den Grundbucheintrag. Der Notar arbeitet dabei neutral und ist sowohl für Käufer als auch Verkäufer tätig – aber die Rechnung geht in der Regel an den Käufer.
Fazit: Grunderwerbsteuer und Notarkosten richtig einkalkulieren
Zusammen machen Grunderwerbsteuer und Notarkosten in Bayern rund 5 % des Kaufpreises aus – bei einer Immobilie für 500.000 € also rund 27.500 €. Diese Summe kommt zu den eigentlichen Kaufkosten hinzu und sollte bei jeder Finanzierungsplanung berücksichtigt werden.
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