der
EKA Immobilien-Vermittlung
Mendelssohnstr.22a
86368 Gersthofen
Datum: 09.09.2022
Download: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das mündliche und schriftliche Anfordern unserer Angebote (Telefon, E-Mail, Post, Fax, Internet, etc.), sowie das Verwenden unserer Angebote oder die Inanspruchnahme bzw. Duldung unserer Dienstleistung kommt dem Abschluss eines Maklervertrages (Fernabsatzvertrag gemäß BGB) gleich, für den u.a. die nachfolgenden Bedingungen gelten.
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist der EKA Immobilien-Vermittlung nachweislich anzuzeigen.
Bei Widerruf nach Erbringung einer gebilligten Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist hat die EKA Immobilien-Vermittlung einen Anspruch auf Wertersatz. (gemäß u.a. BGB §312b)
Mit einer Kontaktaufnahme akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“. Ferner wird mit der Kontaktaufnahme bestätigt, dass die EKA Immobilien-Vermittlung mit der Ausführung der Dienstleistung, wie z.B. zu Beratungs- und Werbezwecken, oder zu allen mit einer Immobilien-Vermittlung (Miete, Kauf, Bau) unmittelbar zusammenhängenden Fragen, telefonisch oder durch elektronische Mitteilung (SMS, E-Mail, etc.) vor Ende der o.a. Widerrufsfrist beginnen und Sie kontaktieren darf.
Eine Nichtakzeptierung dieser AGB ist der EKA Immobilien-Vermittlung nachweislich anzuzeigen.
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -Vermietung bleiben vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
2. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger ein von uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises oder der Quelle seiner Kenntnis mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an
3. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).
Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
4. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluss fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über Bundesbankdiskont fällig.
6. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind an Maklercourtage zu zahlen.
6.1 Kauf
Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Teileigentum vom Käufer und Verkäufer 3 %, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis.
6.2 Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 3 %.
6.3 An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 1 %.
6.4 Vermietung und Verpachtung
Bei gewerblichen Mietverträgen / Pachtverträgen 3 Brutto-Monatsmieten (Miete und Nebenkosten) vom Mieter / Pächter.
Bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen/Vorpachtvereinbarungen unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter/Pächter eine weitere Monatsmiete. Sollte es später zu einem Kaufvertrag zwischen dem Interessenten und dem Eigentümer des Objektes kommen, beträgt die Maklergebühr 3 % des Kaufpreises.
6.5 Vermietung von Wohnraum
Bei Wohnraummietverträgen 2 Monatsmieten (MM) vom Auftraggeber. Sollte es später zu einem Kaufvertrag zwischen dem Interessenten und dem Eigentümer des Objektes kommen, beträgt die Maklergebühr 3 % des Kaufpreises.
6.6 Sonstige Zahlungen
Bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm, etc. vom jeweiligen Wert unabhängig von der Mietvertragsprovision 3 % vom Auftraggeber.
Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Wir sind uneingeschränkt berechtigt – auch provisionspflichtig – für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.
Die EKA Immobilien-Vermittlung haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. EKA Immobilien-Vermittlung haftet grundsätzlich nicht mit seiner Provision für eine eventuelle Rückabwicklung oder späteren Kauf-/Mietpreisminderung des vermittelten Objektes
7. Vertragsverhandlungen und -Abschluss
Werden aufgrund unserer Nachweis- und / oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Ferner haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift / -Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
8. Beendigung des Auftrages
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesen Geschäftsregeln ist Augsburg. Für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Augsburg.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.